Vermögenswirksame Leistungen: Vermögensaufbau für Einsteiger

Vermögenswirksame Leistungen: Vermögensaufbau für Einsteiger

Vermögenswirksame Leistungen helfen dir beim langfristigen Vermögensaufbau. Nutze meinen Antrag für vermögenswirksame Leistungen und sichere dir deine Arbeitnehmersparzulage. Außerdem kläre ich einen häufigen Irrtum über vermögenswirksame Leistungen auf.

Vermögenswirksame Leistungen sind ein sehr guter Einstieg in den langfristigen Vermögensaufbau und auch für Studenten, Auszubildende oder Teilzeitbeschäftigte interessant, da für Menschen mit geringem Einkommen attraktive staatliche Zuschüsse in Form der Arbeitnehmersparzulage gezahlt werden. Ich zeige dir alles, was du über dieses Thema wissen musst, um dir leicht mehrere hundert Euro zusätzlich zu sichern.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Was sind vermögenswirksame Leistungen? Diese Frage möchte ich ganz kurz und einfach erklären: Vermögenswirksame Leistungen sind eine vom Deutschen Staat geförderte Sparform, also eine Möglichkeit zum Vermögensaufbau mit Unterstützung des Staates.

Praktisch bedeutet das: Als Arbeitnehmer kannst du einen Teil deines Gehalts als vermögenswirksame Leistungen abführen. Dazu musst du deinem Arbeitgeber nur mitteilen, wie viel Geld als vermögenswirksame Leistung auf welches Konto gezahlt werden soll. Außerdem gibt es viele Arbeitgeber, die dir einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen zahlen. Dieser Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen ist auf maximal 40 Euro im Monat begrenzt. Darüber hinaus legt der Staat etwas Geld auf deine eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen oben drauf, allerdings gelten dafür einige Einschränkungen. Doch dazu später mehr.

Wie vermögenswirksame Leistungen beantragen?

Vermögenswirksame Leistungen beantragen musst du bei deinem Arbeitgeber. Dazu kannst du zum Beispiel meinen vorgeschriebenen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen nutzen. In den Antrag trägst du die Höhe der monatlich abzuführenden vermögenswirksamen Leistungen ein sowie das Empfängerkonto und den Zeitpunkt, ab dem dein Antrag auf vermögenswirksame Leistungen gelten soll. Dann unterschreibst du deinen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen und gibst ihn deinem Arbeitgeber.

Am besten klärst du dabei auch direkt mit deinem Arbeitgeber, ob er dir möglicherweise einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen zahlt.

Wie vermögenswirksame Leistungen anlegen?

Deine vermögenswirksamen Leistungen anlegen kannst du auf unterschiedlichen Wegen. Das bedeutet du kannst aus unterschiedlichen Anlageformen wählen. Ich möchte dir die folgenden beiden häufigsten Durchführungswege vorstellen: Bausparen und betriebliche Sparformen (Unternehmensbeteiligungen, Fonds, ETFs). Im Folgenden zeige ich dir die Unterschiede der beiden Anlageformen für deine vermögenswirksamen Leistungen.

Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Du kannst deine vermögenswirksamen Leistungen zum Bausparen nutzen und sie in einen Bausparvertrag einzahlen lassen. Beim Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen gibt es eine Sperrfrist von 7 Jahren. Das bedeutet, dass du die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen erst nach 7 Jahren frei zu deiner Verfügung nutzen kannst. Davor muss das Geld in deinem Bausparvertrag ruhen.

Der Staat unterstützt dich bei deinem Vermögensaufbau mit vermögenswirksamen Leistungen durch die Arbeitnehmersparzulage. Das bedeutet, er zahlt dir auf deine vermögenswirksamen Leistungen einen Bonus. Beim Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen liegt dieser Bonus bei 9 Prozent und berücksichtigt maximal 470 Euro deiner vermögenswirksamen Leistungen im Jahr.

Zahlst du also jeden Monat 40 Euro vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag, so hast du in einem Jahr 480 Euro angespart. Auf 470 Euro von diesen 480 Euro erhälst du eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent. Der Staat zahlt dir also 42,30 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr. Allerdings erhälst du diese Arbeitnehmersparzulage nur, wenn du im Jahr der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 17900 Euro hast.

Liegst du mit deinem zu versteuernden Einkommen über diesem Betrag, hast du keinen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage für das Jahr und erhälst somit keine 42,30 Euro zusätzlich für deinen Bausparvertrag.

Fonds-Sparplan mit vermögenswirksamen Leistungen

Du kannst deine vermögenswirksamen Leistungen für einen Fonds-Sparplan bzw. ETF-Sparplan nutzen. Nutzt du deine vermögenswirksamen Leistungen für einen ETF-Sparplan, liegt die Sperrfrist bei 6 Jahren. Das bedeutet, dass du die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen erst nach 6 Jahren frei zu deiner Verfügung nutzen kannst. Die Zeit davor muss das Geld in deinem ETF-Sparplan bzw. dem dazugehörigen Depot ruhen.

Der Staat unterstützt dich bei deinem Vermögensaufbau mit vermögenswirksamen Leistungen durch die Arbeitnehmersparzulage. Das bedeutet, er zahlt dir auf deine vermögenswirksamen Leistungen einen Bonus. Bei einem ETF-Sparplan mit vermögenswirksamen Leistungen liegt dieser Bonus bei 20 Prozent und berücksichtigt maximal 400 Euro deiner vermögenswirksamen Leistungen im Jahr.

Zahlst du also jeden Monat 35 Euro vermögenswirksame Leistungen in einen ETF-Sparplan, so hast du in einem Jahr 420 Euro angespart. Auf 400 Euro von diesen 420 Euro erhälst du eine Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent. Der Staat zahlt dir also 80 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr. Allerdings erhälst du diese Arbeitnehmersparzulage nur, wenn du im Jahr der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 20000 Euro hast.

Liegst du mit deinem zu versteuernden Einkommen über diesem Betrag, hast du keinen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage für das Jahr und erhälst somit keine 80 Euro zusätzlich für deinen ETF-Sparplan bzw. das zugehörige Depot.

Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage: Ein häufiger Irrtum

Wie du also siehst, gelten für die vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag andere Konditionen als für vermögenswirksame Leistungen in einem ETF-Sparplan. Der staatliche Bonus durch die Arbeitnehmersparzulage fällt bei einem ETF-Sparplan mit 80 Euro deutlich höher aus als bei einem Bausparvertrag, der lediglich mit 42,30 Euro bezuschusst wird.

Was viele Menschen allerdings nicht wissen: Du kannst beide Anlageformen gleichzeitig nutzen. Nutzt du also das maximale Limit aus und zahlst im Jahr 870 Euro an vermögenswirksamen Leistungen (470 Euro Bausparvertrag + 400 Euro ETF-Sparplan), so kommst du auf eine Arbeitnehmersparzulage von 122,30 Euro im Jahr. Außerdem kannst du in jedem Fall vermögenswirksame Leistungen zahlen, auch wenn dich dein Arbeitgeber nicht durch einen Zuschuss unterstützt. In dem Fall trägst du einfach den kompletten monatlichen Betrag selbst.

Es gibt demnach auch kein Limit von 40 Euro im Monat für vermögenswirksame Leistungen. Dieses Limit gilt lediglich für den Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber. Es steht dir vollkommen frei, vermögenswirksame Leistungen in beliebiger Höhe jeden Monat durch deinen Arbeitgeber abführen zu lassen. Die geleisteten Zahlungen werden einfach mit deinem Gehalt verrechnet.

Wichtig ist trotzdem, dass dein Arbeitgeber diese Zahlungen für dich tätigt, auch wenn er dir keinen Zuschuss zahlt. Du selbst kannst nämlich von deinem Bankkonto aus kein Geld als vermögenswirksame Leistung überweisen.

Außerdem solltest du wissen, dass deine Arbeitnehmersparzulage erst mit Ablauf der Sperrfrist an dich ausgezahlt wird. Das bedeutet, du erhälst nicht etwa Jahr für Jahr vom Staat 80 Euro für dein per ETF-Sparplan bespartes Wertpapierdepot, sondern mit Ablauf der Sperrfrist (nach 6 Jahren) einmalig 480 Euro. Demnach kannst du mit der Arbeitnehmersparzulage leider nicht von Anfang an vom Zinseszins-Effekt profitieren.

Wie deine Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Wenn du vermögenswirksame Leistungen abführst und im jeweiligen Jahr unterhalb der oben genannten Grenzen des zu versteuernden Einkommens von 17900 Euro bzw. 20000 Euro liegst, hast du Anspruch auf die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage. Wie du deine Arbeitnehmersparzulage beantragst, erfährst du im Folgenden.

Deine Arbeitnehmersparzulage beantragst du nach Ablauf eines Jahres bei dem für dich zuständigen Finanzamt. Dies machst du am besten zusammen mit deiner jährlichen Steuererklärung. Falls du keine Steuererklärung abgibst, kannst du beim Finanzamt auch bloß einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen. Zusammen mit deiner Steuererklärung bzw. deinem Antrag reichst du deine Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) beim Finanzamt ein. Diese Bescheinigung erhälst du von deiner Bausparkasse bzw. deiner Depot-Bank und sie wird dir üblicherweise automatisch zugesendet.

Möchtest du deine Arbeitnehmersparzulage zusammen mit deiner Steuererklärung beantragen, gehst du wie folgt vor:

  1. Kreuze in deiner Steuererklärung auf dem Mantelbogen auf Seite 1 oben zusätzlich an: Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage.
  2. Lege deiner Steuererklärung alle aktuellen Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) von deinem Anlageinstitut (Bausparkasse, Depot-Bank) bei.
  3. Gib die Anzahl der Bescheinigungen in der entsprechenden Zeile in Anlage N deiner Steuererklärung an.

Falls du keine Steuererklärung abgeben und nur einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen möchtest, brauchst du neben den drei oben beschriebenen Schritten nichts weiter ausfüllen und kannst deinen Antrag dem Finanzamt zusenden. Im Zweifelsfall kann dir ein Steuerberater dabei helfen.

Meine Empfehlung an dich für deine vermögenswirksamen Leistungen

Ich möchte dir als Orientierungshilfe kurz berichten, wie ich meine vermögenswirksamen Leistungen während meiner Berufsausbildung genutzt habe, um mithilfe der Arbeitnehmersparzulage mein Gehalt zu verbessern:

Während meiner Berufsausbildung lag ich mit meinem jährlichen Gehalt unter der Grenze von 17900 Euro (und demnach ebenfalls unter der Grenze von 20000 Euro) und hatte somit einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Um die maximale Arbeitnehmersparzulage von 122,30 Euro im Jahr zu bekommen, investierte ich meine vermögenswirksamen Leistungen sowohl in einen ETF-Sparplan als auch in einen alten Bausparvertrag aus Kindheitszeiten.

Dazu ließ ich monatlich 75 Euro vermögenswirksame Leistungen durch meinen Arbeitgeber abführen: 40 Euro in meinen Bausparvertrag und 35 Euro in mein ETF-Depot. Weil ich unterjährig mit dem Abführen meiner vermögenswirksamen Leistungen startete, wies ich außerdem meinen Arbeitgeber an, die vermögenswirksamen Leistungen der Vormonate des Jahres als Einmalzahlung auf mein Bausparkonto und mein ETF-Depot zu überweisen.

Nach Ablauf des jeweiligen Jahres erhielt ich von meiner Bausparkasse und meiner Depot-Bank jeweils eine Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen. Mit diesen beiden Bescheinigungen stellte ich bei meinem zuständigen Finanzamt dann einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage.

Nachfolgend habe ich noch einige weitere Tipps und Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage für dich bereitgestellt.

Vermögenswirksame Leistungen nachträglich beantragen

Vermutlich wirst du diesen Beitrag über vermögenswirksame Leistungen nicht gerade rechtzeitig zum Jahresanfang lesen, sondern eventuell mitten im laufenden Jahr. Doch auch in dem Fall ist noch nichts verloren: Du kannst die vermögenswirksamen Leistungen nachträglich beantragen bzw. abführen lassen. Grundsätzlich kannst du deine vermögenswirksamen Leistungen für das laufende Jahr nämlich auch in Form einer Einmalzahlung oder beliebig gestückelt abführen.

Möchtest du zum Beispiel im Mai eines Jahres damit anfangen, vermögenswirksame Leistungen in einen ETF-Sparplan zu investieren, kannst du deinen Arbeitgeber anweisen dies für die nachfolgenden Monate für dich zu tun. Für die vier verpassten Monate Januar, Februar, März und April bittest du deinen Arbeitgeber einfach darum, die vermögenswirksamen Leistungen als Einmalzahlung in der entsprechenden Höhe (zum Beispiel 4 x 35 Euro = 140 Euro) abzuführen. Natürlich solltest du dabei berücksichtigen, dass dir dieser Betrag im Monat Mai zusätzlich von deinem Gehalt abgezogen wird. Bei knapper Haushaltskasse achte also darauf, dass dir dieses Geld im Mai nicht für andere Dinge fehlt.

Diese Möglichkeit, die vermögenswirksamen Leistungen als Einmalzahlung zu tätigen, kann auch für Studenten interessant sein, die zum Beispiel nur zwei Monate im Jahr arbeiten und trotzdem die vermögenswirksamen Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage nutzen möchten.

Für bereits abgeschlossene Jahre in der Vergangenheit besteht übrigens keine Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen nachträglich zu beantragen.

Vermögenswirksame Leistungen: Die Sperrfrist umgehen

Möchtest du auf deine vermögenswirksamen Leistungen vor Ablauf der Sperrfrist zugreifen, zum Beispiel deinen Bausparvertrag kündigen oder dein per ETF-Sparplan bespartes Depot auflösen, so verlierst du in diesem Fall deinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Man spricht in diesem Fall auch von einer prämienschädlichen Verfügung. Überlege dir daher genau, ob du das als vermögenswirksame Leistung angelegte Geld wirklich dringend benötigst. Allerdings gibt es auch hier wieder einige Ausnahmen.

Die Sperrfrist beginnt übrigens am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem du erstmalig vermögenswirksame Leistungen abgeführt hast. Das bedeutet: Auch wenn du erst im Dezember damit beginnst, vermögenswirksame Leistungen abzuführen, hast du im darauf folgenden Januar bereits das erste Jahr deiner Sperrfrist hinter dich gebracht.

Erhälst du wegen eines zu hohen Einkommens regelmäßig keinen staatlichen Zuschuss in Form der Arbeitnehmersparzulage auf deine vermögenswirksamen Leistungen, brauchst du die Sperrfrist natürlich auch nicht zu berücksichtigen. Schließlich erhälst du ja ohnehin keinen Bonus, der dir verloren gehen könnte.

Wegfall der Arbeitnehmersparzulage

Um einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage für deine geleisteten vermögenswirksamen Leistungen zu haben, gelten wie bereits beschrieben Einschränkungen hinsichtlich deines zu versteuernden Einkommens im jeweiligen Kalenderjahr. Was passiert aber, wenn du während der Sperrfrist diese Einkommensgrenzen überschreitest?

In diesem Fall hast du für das jeweilige Jahr keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Vorhergehende oder nachfolgende Jahre sind davon allerdings nicht betroffen. Wenn du also zum Beispiel während der Sperrfrist von 7 Jahren in 2 Jahren zu viel verdienst, bekommst du für diese beiden Jahre keinen Zuschuss in Form der Arbeitnehmersparzulage - für die verbleibenden Jahre allerdings schon.

Pflicht zur Zahlung vermögenswirksamer Leistungen

Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, dir einen Zuschuss zu deinen vermögenswirksamen Leistungen zu zahlen. Allerdings hast du als Arbeitnehmer immer das Recht, vermögenswirksame Leistungen (ohne Zuschuss) von deinem Gehalt durch den Arbeitgeber abführen zu lassen, um so die staatliche Unterstützung beim Vermögensaufbau in Form der Arbeitnehmersparzulage zu nutzen.

Nutzt du selbst vermögenswirksame Leistungen für den Vermögensaufbau? Wie investierst du sie und welche Erfahrungen hast du damit gemacht? Ich freue mich über deinen Kommentar!

Wer schreibt hier?

Hallo! Mein Name ist Bastian und ich freue mich, dich hier begrüßen zu dürfen.

Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, was ich hier treibe und was dich erwartet, empfehle ich dir einen Blick in meine Prinzipien für fairen Erfolg.

Dein Weg zum ETF-Investor

Du bist ein Macher? Du triffst deine eigenen Entscheidungen und bist gerne Herr (oder Frau) über deine Finanzen? Oder hast du dich bislang nie sonderlich um deine Finanzen gekümmert? In jedem Fall freue ich mich, dich begrüßen zu dürfen!


Derzeit entsteht hier das größte Angebot an Wissen zum Thema ETF, ETF-Sparplänen und der eigenen Finanzplanung. Der Fokus dabei liegt auf dem langfristigen Vermögensaufbau mithilfe sogenannter Exchange-Traded-Funds (ETFs), also börsengehandelter Indexfonds.


Hier findest du das notwendige Wissen zum Thema ETF, um so mittelfristig fundierte Entscheidungen bezüglich der eigenen Finanzplanung treffen zu können. Langfristig bedeutet das für dich mehr finanzielle Freiheit, eine dramatische Einsparung deiner (versteckten) Kosten und einen Zugewinn an Sicherheit und Vertrauen in die eigene Finanzplanung.

Sitemap Impressum Datenschutz